Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2024

02. Januar 2024

Sehr geehrte Vereinsmitglieder, 

hiermit lade ich euch herzlich zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 des Tanzsportclub Ingelheim e. V. ein.

Termin:     Samstag, den 6. April 2024
Ort:            Sporthalle der Brüder-Grimm-Schule, Brüder-Grimm-Straße 27, 55218 Ingelheim 
Beginn:     14:00 Uhr

Die Teilnahme ist ausschließlich in Präsenz möglich. Wie in den vergangenen Jahren werden wir das elektronische Abstimmungstool Teambits nutzen. Das setzt eine vorherige Anmeldung voraus. Das Anmeldeformular findet ihr hier auf der Homepage unter:  
http://www.tsc-ingelheim.de/anmeldung-mv2024
Die Anmeldung MUSS bis zum 31. März 2023 erfolgen.

Ihr wisst, dies ist der Termin, den ihr wahrnehmen solltet, um den TSC mit zu steuern. Also seid dabei und meldet euch bitte rechtzeitig an.

Bitte beachtet:
• Die Anmeldung kann nur PRO PERSON erfolgen. Jeder, der abstimmen möchte, benötigt eine eigene Mailadresse. Eine gemeinsame Stimmabgabe über das Anmeldetool beispielsweise pro Familie oder Paar ist nicht möglich.
• Jeder Stimmberechtigte muss ein elektronisches Endgerät besitzen.

Spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung erhaltet ihr einen Link mit den notwendigen Daten für die elektronische Abstimmung.

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Totenehrung
  5. Ehrungen
  6. Bericht des Sportwartes 
  7. Bericht der Jugendleiterin
  8. Finanzbericht des Schatzmeisters
  9. Bericht des Vorsitzenden
  10. Neubesetzung Schatzmeister/in und 2. Beisitzer/in
  11. Bericht der Kassenprüfer
  12. Entlastung des Vorstandes 
  13. Wahlen gem. § 12(8) der Satzung:
    • 2. Vorsitzende(r)
    • Schriftführer/-in
    • Sportwart/-in
    • Beisitzer/-in
  14. Wahl der Kassenprüfer/-innen
  15. Satzungsänderung: Austritt aus dem Verein zukünftig zum Quartalsende möglich, bislang nur zum Kalenderhalbjahr
  16. Beschlussfassung über Anträge gem. § 11(6) der Satzung
  17. Verschiedenes / Aussprache

 

zu TOP 15:

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§8 (1)Die Mitgliedschaft endet durch:Die Mitgliedschaft endet druch: 
1.Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderhalbjahres zulässig und spätestens sechs Wochen zuvor zu erklären ist. Austritt zum Ende eines Kalendervierteljahres. Der Austritt ist gegenüber dem Vereinsvorstand schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor dem gewünschten Austrittstermin zu erklären. Für Neumitglieder gilt im Eintrittshalbjahr einmalig eine Kündigungsfrist von 3 Wochen zum Quartalsende.Mehr Flexibilität für Mitglieder, weil sich
-    Erwachsene nicht mehr gerne langfristig binden wollen
-    Kinder schnell ihre Interessen ändern
Verkürzte Kündigungsfrist für Schnuppermitgliedschaften oder Kurse
 
 Minderjährige können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter den Austritt erklären. Angefallene finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Verein werden durch die Beendigung der Mitgliedschaft nicht berührt.Minderjährige können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter den Austritt erklären. Angefallene finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Verein werden durch die Beendigung der Mitgliedschaft nicht berührt.unverändert, weil zur selben Ziffer gehörig

 

Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.

Im Namen des Vorstands
Christoph Winter
1. Vorsitzender